Carsten Frerk:
Violettbuch Kirchenfinanzen

Wie der Staat die Kirchen finanziert

 

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Zum Inhalt

Im Sommer 2010 berichteten die Medien, dass die katholischen Bischöfe in Deutschland „Dotationen“ erhalten, also direkt vom Staat bezahlt werden, und die Begründung dafür sich vor zweihundert Jahren abgespielt haben soll. Im Jahr 2009 waren das 442 Millionen €, die die Bundesländer aus Steuergeldern als „Personalzuschüsse“ an die Kirchen überwiesen. Dies war weitestgehend unbekannt.
Die Kirchen gehören zur Kultur in Deutschland und die ist Ländersache. Bildung ist ebenso Ländersache und so werden die akademischen Nachwuchskräfte der beiden Kirchen an den Theologischen Fakultäten der Universitäten und an Hochschulen ausgebildet. Für die Kirchen kostenlos, denn der Steuerzahler finanziert die dafür notwendigen 650 Millionen €.
Das ist alles vertraglich vereinbart und kein Politiker ist mit körperlicher Gewalt dazu gezwungen worden, diesen Verträgen zuzustimmen.
Der konfessionell gebundene christliche Religionsunterricht hat Verfassungsrang als ordentliches Schulfach und wird auch entsprechend staatlich finanziert – schließlich ist es ja ein staatlicher Unterricht, auch wenn die Kirchen inhaltlich bestimmen, was im Sinn und Auftrag der Kirche dort unterrichtet wird: . Jährlich 1,4 Milliarden € lässt sich das der Staat kosten.
Die meisten Eltern in Deutschland verstehen ihre Aufgaben in der Kinderziehung inzwischen als demokratisch, versuchen Kinderrechte zu achten und ihre Kleinen zu später sich pragmatisch orientierenden Staatsbürgern zu erziehen. Religiöse Eltern zwingen ihre Töchter und Söhne meistens nicht mehr, am Sonntag mit in die Kirche zu gehen. Wo lernen also die Kinder noch das religiöse Einmaleins des Tischgebets, der Kirchenlieder, das Ausmalen der Kinderbibeln mit bunten Farben und das Sprechen über Gott? Im christlichen Kindergarten. Kostenpunkt: 3,9 Milliarden €. Aus der staatlichen Steuerkasse.
Aber die Kirchen tun doch soviel Gutes! Das sei dahingestellt, denn das tun andere sehr wohl auch, aber das „soviel“ drückt sich dann eher darin aus, dass Caritas und Diakonisches Werk auch „viel“ kosten, rund 45 Milliarden €, wovon die Kirchen nur zwei Prozent beisteuern. Alles andere zahlen die Krankenkassen, die Sozialversicherungsträger, die Kranken selber mit ihren Eigenbeiträgen und der Staat mit Investitionen Aber dafür, dass sie sowenig selber finanzieren, dürfen die Kirchen bei Caritas und Diakonie exklusiv bestimmen, welche kircheneigenen Loyalitätsrichtlinien die Grundrechte der MitarbeiterInnen verletzen.
„Wer bezahlt, bestimmt auch was gespielt wird!“ Nein, Gott bewahre. Da man das alles als Dienst an der Gesellschaft sieht, muss die das auch bezahlen. Und im Übrigen hätten ja auch alle die gleiche Rechte und würden, wenn man sich so wie die Kirchen organisiert, genauso finanziert werden.
Und wenn man sich nicht „verkirchlichen“ will oder kann? Dann ist das die eigene Verantwortung und freie Entscheidung, das nicht zu tun – sagen die Vertreter der Kirchen.
Ist das nicht ein Etikettenschwindel, wenn Kirche drauf steht und auch inhaltlich praktiziert, aber nicht von der Kirche finanziert wird? Nein, das ist Gewohnheitsrecht. Und diese Denkweise treibt Blüten, wo man sie nicht vermuten würde.
Misereor, das „Bischöfliche Hilfswerk“, steht mit „Zorn und Zärtlichkeit an der Seite der Armen“, leider aber kaum mit dem eigenen Geld. Mehr als sechzig Prozent der Gelder (101,2 Mio. €) kommen vom Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und der EU, weiteres sind Spenden und nur fünf Prozent (8,8 Mio. €) sind kirchliche Gelder. Es steht aber trotzdem „Bischof“ drauf und der Unbedarfte kann sich auch darauf verlassen, dass auch Kirche „drin“ ist, nur eben kaum ihr Geld.
Aber die Kirchengebäude, diese wunderbaren Zeugnisse abendländischer Kultur, die werden doch von den Kirchen selber erhalten! Gelegentlich, aber nicht nur die großen Domkirchen in Bayern bezahlt der Staat. 1.100 Kirchengebäude (darunter 533 bewohnte Pfarrhäuser) in Baden-Württemberg, 1.909 Kirchengebäude in Bayern (darunter 649 Kirchen und 648 Pfarrhöfe) und 1.200 Kirchen und Pfarrhäuser in Hessen – für alle zahlt der Staat die „Baulast“.
Und die Kirchensteuer selber? Es ist beinahe peinlich, aber auch die wird vom Staat als steuerlich absetzbare Sonderausgabe mit 3 Mrd. € begünstigt und die preiswerte Einziehung der vermeintlichen Mitgliedsbeiträge durch Arbeitgeber und Staat erspart den Kirchen noch einmal 2 Mrd. € pro Jahr.
Und dass man über die Lohnsteuerkarte seinem Arbeitgeber seine Religionszughörigkeit preisgeben muss? Ja, wie soll denn das staatliche Inkasso über die Arbeitgeber sonst funktionieren? Das sind doch Nebensächlichkeiten. Oder?
Wenn Sie zu diesen und weiteren Themen Zahlen und Hintergrundinformationen bekommen wollen, dann sind Sie hier richtig.
Zur Bestärkung des weltanschaulichen Pluralismus und der Errungenschaften der Aufklärung sowie der Chancengleichheit in Deutschland referiert dieses Buch die Finanzierung der Kirchen durch den Staat mit allgemeinen Steuergeldern. Diese Tatsache steht auch in Widerspruch zum Gleichheitssatz des Art. 3 GG, nach dem keine Person oder Personengruppe aufgrund des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Der Text nennt die Zahlen und die Allianzen zwischen Kirchen und Staat, die – in der Einheit von „Thron und Altar“ – vor hundert Jahren vielleicht noch zeitgemäß waren, aber nicht mehr im heutigen demokratischen Deutschland. Der demokratische Rechtsstaat braucht keinerlei religiöse Begründung. Der Grundsatz der Alimentierung des Klerus gegen Legitimation der Monarchie ist historisch überholt.
Die staatliche Finanzierung der Kirchen ist zwar allgegenwärtig, aber dennoch kaum bekannt. Die stattliche Summe von mehr als 9 Mrd. € Kirchensteuern als Einnahme im Jahr 2009 erscheint Vielen zu Recht als hinreichendes Kapital, um daraus die Kirche selber und ihre Aufgaben zu finanzieren. Aufgaben, die die Kirche aus ihrem eigenen Selbstverständnis heraus für sich beansprucht.
In einer bürgerlichen Mittelstandsgesellschaft, in der es zum gelebten Selbstverständnis gehört, dass man für seine eigenen Sachen auch finanziell „gerade steht“, kommt es Vielen gar nicht in den Sinn, dass die beiden Kirchen, die sich beständig als die einzigen Vermittler von Werten darstellen, anders handeln könnten. Stattdessen vereinnahmen sie jedoch erhebliche Steuergelder und handeln nach dem Prinzip: „Nehmen ist seliger denn geben“.
Das Buch ist ein Sachbuch. Dennoch wird der Autor seinen Ärger manches Mal nicht verhehlen, wenn die Kirchen den Widerspruch zwischen ihrem moralischen Anspruch der Selbstlosigkeit und der finanziellen Realität spielend ausblenden und viele Menschen sich davon blenden lassen. Doch wie sollten sie es besser wissen, wenn die Kirchen darüber schweigen? Wie bereits gesagt: Die Kirche steht „mit Zorn und Zärtlichkeit an der Seite der Armen“, aber leider nur kaum mit dem eigenen Geld.
Das ist nicht nur eine Frage der Glaubwürdigkeit. Wer als „Wertevermittler“ auftritt, sollte auch immer klar sagen, woher das Geld zur Finanzierung kommt, sonst könnte das sehr schnell als Unredlichkeit bewertet werden.

 

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Das Buch ist ein „Violettbuch“, da es weder ein Schwarzbuch noch ein Weißbuch ist, sondern ein realistischeres Bild der Kirchen zeichnet. Der Zufall, dass Violett in der Kirche auch die liturgische Farbe der Buße und des Fastens ist, kann dabei durchaus als sinnvoll betrachtet werden.

 

Zum Inhalt    5
Einleitung    14
1.  Über Finanzen wird nicht detailliert gesprochen    15
2.  Vorsicht: Haushaltspläne    16
3.  Empfindsamkeiten    18
4.  Teile eines Finanzpuzzles    18
5.  Bundestag ohne Durchblick    19
6.  Einheit der Kirche und Kirchen    21
7.  Zur Gliederung des Buches    21
8.  Bezugsjahre der Daten    21
9.  Zur Angabe der Quellen    22
I. Kirchensteuern    23
10.  Entstehung der Kirchensteuer    23
11.  Freie Kirche im Freien Staat    25
12.  Finanzverfassungsrechtliches Unikum    26
13.  Kirchensteuerzahler    27
14.  Aufgaben der Kirchensteuer    28
15.  Vorsätzlich falsche Darstellung    28
16.  Demografie der Kirchenmitglieder und der Kirchensteuer    29
17.  „Kappung“ der Kirchensteuer    31
18.  Staatliche Verwaltungspauschale    32
19.  Erlass der Kirchensteuer    32
20.  Kirchensteuer und „Kirchenaustritte“    34
21.  Kirchenaustritt    35
22.  Kirchensteueraufkommen    37
23.  Rasterfahndung    38
Kirchensteuer als Sonderausgabe    39
24. Steuermindereinnahmen    40
Kirchensteuer als Annexsteuer    41
25.  Steuerpolitik und Religionsfreiheit    42
26.  Fiskalische Gefangenschaft    43
27.  Andere Möglichkeiten der Kirchenfinanzierung?    43
Staatlicher Einzug der Kirchensteuern    44
28. Beauftragung des Staates    45
29.  Europäischer Datenschutz    45
30.  Unentgeltliche Leistung der Arbeitgeber    46
31.  Nationalsozialisten und Kirchensteuereinzug    48
32.  Fazit: Mehr als 50 Prozent Vergünstigungen    49
Besonderes Kirchgeld    50
33.  Besonderes Kirchgeld in Glaubensverschiedenen Ehen    50
34.  Kollisionen    51
35.  Konfessionsverschiedene Ehen    52
Abgeltungssteuer    52
Pauschalsteuer und Pauschsteuer    54
36.  Pauschalsteuer    54
37.  Pauschsteuer    54
II. Staatsleistungen    56
Kirche und Staat    56
38.  Heimstatt aller Bürger oder Pastoraldemokratie    57
39.  Kirchenautonomie    58
40.  Das „Selbstbestimmungsrecht“ der Kirchen    59
41.  Eigene Angelegenheiten?    60
42.  „...innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“    61
43.  Ultimatum der katholischen Kirche    62
44.  Konkordate: Ein Ministerpräsident erinnert sich    62
45.  Kirchenvertrag: Ein Ministerpräsident lobt die Kirchen    64

Staatsleistungen (im engeren Sinn)    65
Staatsdotationen    65
46.  Entstehung und Eigenart    65
47.  Konfessionsteilung/Reformation    66
48.  Stärkere Trennung von Kirche und Staat    67
49.  Reichslehen    67
50.  Herrschaftssäkularisation    68
51.  Exkurs: „Evangelische“ Staatsdotationen    69
52.  Personalzuschüsse und Anpassungsklauseln    70
53.  Besoldung der Bischöfe und der hohen Geistlichkeit    71
54.  Zahlungen der Bundesländer    72
55.  Zahlungen in Bayern    73
56.  Flurbereinigung zwischen Staat und Kirche    75
57.  Verwaltungsaufwand    75
Kirchenbaulasten    76
58. „Cura religionis“    76
59.  Zahlungen der Bundesländer    77
60.  Kirchen und Pfarrhäuser    79
61.  Personalaufwand des Staates    80
62.  Kommunale Kirchenbaulasten    80
63.  Beispiele der Rechtsprechung    81
64.  Fazit Kirchenbaulast    84
Ablösung der Staatsdotationen    84
65.  Ablösebefehl    85
66.  Freie Kirche im Freien Staat    85
67.  Ablösesummen und Reichsdeputationshauptschluss    87
68.  Historische Kontinuität    88
69.  Modernisierung und Traditionsbestände    90
70.  Nützlichkeitsdenken und Bayerisches Konkordat von 1817    91
71.  Ende der Staatskirche, Demokratie, Bayern-Konkordat 1924    92
72.  Legendenbildung    95
73.  Güter und Fonds    95
74.  „Bestandsgarantie“?    96
75.  Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen    97
76.  Staatskirchenrecht    99
77.  Verfassungswidrigkeit falls keine säkulare Begründung    100
78.  Ablösung nach Reichskonkordat    100
79.  Ablösung nach Preußenkonkordat    101
80.  Warum keine Ablösung der Staatsdotationen?    102
81.  Religiös-weltanschauliche Gemeinschaften als Körperschaften    103
82.  Neubegründung der Staatsdotationen    104
83.  Kirchen sind nicht zimperlich    105

Staatsleistungen (im weiteren Sinn)    105
Staatlicher Verzicht auf Einnahmen    105
84.  Steuerbefreiungen    105
85.  Steuerbefreiung: Körperschaftssteuer    106
86.  Steuerbefreiung: Abgeltungssteuer    106
87.  Steuerbefreiung: Grundsteuer    107
88.  Weitere Steuerbefreiungen    108
89.  Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden und Schulgeld    108
90.  Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden    109
91.  Steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeld    109
92.  Gebührenbefreiung    110
93.  Baugenehmigungsgebühren    110
94.  Notargebühren    111
95.  Gerichtsgebühren    111
Ausbildung des kirchlichen Nachwuchses    112
96.  Konfessionsgebundene Stellen    112
97.  Theologische Fakultäten und Hochschulen    113
98.  „Paradiesische“ Zustände    115
99.  Überkapazitäten    116
100.  Personal und Kosten    117
101.  Fachhochschulen    119
102.  Kirchenmusik    119
103.  Weitere Ausbildungsstätten    120
104. Verdeckte Ausbildungsstätten    121
105.  Weitere Kostenübernahmen    121
106.  Konkordatslehrstühle    122
107.  Forschung und Stipendien    123
108.  Missbrauch der Forschung    124
109.  Begabtenförderung    125
110.  Fazit Ausbildung des Nachwuchs    127
Kindertageseinrichtungen    128
111. Zielsetzung    128
112. Neuevangelisierung    130
113.  Zahlen    131
114.  Der Einstieg in den Ausstieg    132
115. Vor Ort: In Bochum, Leimen und Sörup    133
Religionsunterricht    135
116.  „Pro Reli“ vs „Pro Ethik“    136
117.  Religionsunterricht vor Ort    138
118.  Finanzierung    139
119.  Berechungsgrundlagen    140
120.  Mindestteilnehmerzahlen    141
121.  Ausbildungskosten / Lehrerfortbildung    142
122.  Pensionszahlungen    142
Schulen in kirchlicher Trägerschaft    143
123.  Konfessionelle Schulanteile    143
124.  Finanzierungen    144
125.  Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen    145
126.  Schulgeld    146
127.  Vor Ort: Wriezen - Teil 1 und Teil 2    146
Familie und Jugend    148
128.  Verschiedene Einrichtungen und Zwecke    149
Erwachsenenbildung / Kulturelle Betreuung    150
129.  Erwachsenenbildung    150
130.  Bildung und Kulturelle Arbeit    153
Militärseelsorge    154
131.  Begründung    154
132.  Zur Finanzierung    155
133.  Militärseelsorge: jenseits der Verfassung    155
134.  Lebenskundlicher Unterricht    156
135.  Aufgabe der Militärseelsorge    156
136.  Respektlosigkeiten    157
137.  Anzahl der Militärseelsorger    157
138.  Missionierung hinter der Front    158
139.  Netzwerke der Seelsorger verschiedener Branchen    159
Anstalts- und Krankenhausseelsorge    159
140.  Anstaltsseelsorge    160
141.  Krankenhaus-/Klinikseelsorge    161
Polizeiseelsorge und Notfallseelsorge    163
142.  Polizeiseelsorge    163
143.  Seelsorge bei der Bundespolizei    164
144.  Notfallseelsorge    166
Auslandsarbeit der Kirchen    167
145.  Kulturelle Auslandsarbeit    167
146.  Hilf- und Missionswerke    168
147.  Evangelischer Entwicklungsdienst    168
148.  Diakonie Katastrophenhilfe    170
149.  „Misereor“    171
150.  Bundes-Missions-Zentrale?    171
151. Keine seelsorgerischen Maßnahmen    172
152.  Humanitäre Hilfe    174
153.  Staatsquoten    176
Senderechte in den Medien    177
154.  Fernsehen    177
155.  Radiosender    180
156.  Kosten    181
Denkmalpflege    182
157.  „Böses Geld“ für „gute Zwecke“    182
158.  Verwirrspiele um den Kölner Dom    183
Bauzuschüsse    185
159.  Städtebauförderung    185
160.  Weltkulturerbe in Deutschland    188
161.  Wer kennt die Töpfe, nennt die Zahlen?    188
Kommunale Zahlungen    189
162.  Anlass von Zahlungen    190
163.  Wer zahlt den Organisten?    192
Kirchentage    193
164.  Evangelische Kirchentage    193
165.  Bundeszuschüsse    194
166.  Katholikentage    194
167.  Ökumenische Kirchentage    195
168.  Fazit Kirchentage    196
169.  Weltjugendtag    196
170.  Kirchliche Sonderveranstaltungen    197
Gerichtliche Geldauflagen    198

III: Sozialstaat und Kulturstaat    200
Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände    200
171.  Deutsche Kirche: „Berufen zur Caritas“    200
172.  „Kirchen tun doch so viel Gutes“    201
173.  Der „Dritte Weg“    203
174.  Mitarbeiterzahlen von Caritas und Diakonie    204
175.  Professionalisierung    204
176.  Freie Wohlfahrtspflege    205
177.  Umsätze    205
178.  „Kirchenquote“    206
179.  Investitionen    206
180.  Geringe Eigenfinanzierung    207
Zivildienst, FSJ, FÖJ, Weltwärts    207
181. Zivildienst    207
182. Freiwilligendienste    208
183. weltwärts    208
Mitarbeiter der Kirchen Insgesamt    209
Kirche und Kultur    209
184.  Kulturkirche    210
185.  Kultur als Staatsaufgabe    211
186.  „Kulturträger“    211
187.  Beitrag der Kirchen finanziell sichern und ausbauen    212
188.  Bundesministerium für Kultur- und Kirchenangelegenheiten    213
189.  Vereinnahmung der Kultur    214
190.  Schweigen bis zum Abschlussbericht    215
191.  622 Mio. öffentliche Gelder für die Kulturarbeit der Kirchen    216
192.  Kulturbeiträge der Kirchen: Das Beispiel Bibliotheken    217
193.  Öffentliche Bücherei?    217
194.  Viel - Weniger - Gering    217
195.  Unterschiede in der Anzahl und Zählung    218
196.  Das Leitbild Kirchlicher Öffentlicher Büchereien    218
197.  Finanzierung    219
198.  Empfohlene Namensgebung    219
199.  Berechnung des finanziellen Kulturbeitrages der Kirchen    220
200.  Katholische Kirche: Keine Zahlenangaben    221
201.  Fazit    221

Zusammenfassung    223
202.  Fundament    223
203.  Cui bono?    224
204.  Alleinstellungsmerkmal    225
205.  Vernetzung    225
206.  Rechtstitelbewahrung    226
207.  Schulterschluss    226
208.  Dreisprung    226
209.  Erfolgsgeschichte?    227
210.  Äußere und innere Religionsfreiheit    227
211.  Säkulare Positionen    227
212.  Nicht behandelte Privilegien    228
213.  „Das sind keine Privilegien“    235

Anhang: Übersichten / Anmerkungen

 

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