Kirchenbanken in Deutschland Das sichtbare und unsichtbare Kapitalvermögen der beiden großen Amtskirchen in Deutschland. "Geld ist Macht. Sollte es jemand leugnen, müßte man prüfen, ob er wegen mangelnder Eignung und Heuchelei zu entlassen ist."[1] Eine Aussage, die dem Kölner Generalvikar Norbert Feldhoff zugeschrieben wird und die in Bezug zu setzen ist mit der allgegenwärtig proklamierten "Armut der Amtskirchen" - die Stellen kürzen müssen und noch nicht einmal mehr in der Lage seien, die geringfügigen Zuschüsse zu ihren konfessionellen Kindertagestätten und Schulen aufzubringen. Lässt sich diese "Armut" der Kirchen bestätigen? Dabei würde eine Beschränkung auf die "verfassten Kirchen", d.h. nur die römisch-katholischen und EKD-Kirchengemeinden mit ihren Dachverbänden allerdings zu kurz greifen. Die "Kirchen" sind organisatorisch ein Konglomerat aus schätzungsweise rund 50.000 eigenständigen Rechtsträgern - mit mehr oder weniger eigener Finanzhoheit - von denen wesentliche Teile als eingetragene Vereine (Diakonie, Caritas, Hilfs- und Missionswerke), Vereine auf Gegenseitigkeit und Genossenschaften (Banken, Versicherungen, Siedlungsgesellschaften, Orden) oder Wirtschaftsbetriebe im Eigentum der Kirchen (Verlage, Druckereien, Medienunternehmen, etc.) aus der "verfassten Kirche" ausgegliedert sind Wir werden uns in dieser Hinsicht am inhaltlichen Selbstverständnis der beiden Amtskirchen orientieren, in deren Adressbüchern die Kirchenbanken als (evangelisch) "Kirchliche Zweckverbände" oder (katholisch) "Sonstige Arbeitsbereiche und Zusammenschlüsse" aufgelistet werden. Wo haben die Kirchen ihr Bargeld deponiert? Weder in Truhen noch in violetten Strümpfen, sondern dort, wo es auch jeder Normalbürger liegen hat: bei einer Bank. Eine Besonderheit ist dabei jedoch, dass in Deutschland elf direkte Kirchenbanken bestehen, die allerdings außerhalb der Amtskirchen und ihrer Werke recht unbekannt sind. BKD: Bank für Kirche und Diakonie eG (Duisburg) DGM: Evangelische Darlehns-Genossenschaft eG (Münster) Sie ist die Hausbank in Westfalen, Lippe und der reformierten Kirche. EDG: Evangelische Darlehnsgenossenschaft eG (Kiel, Berlin) EKK: Evangelische Kreditgenossenschaft eG (Kassel, Eisenach, Frankfurt, Hannover, Karlsruhe, Speyer, Stuttgart, Wien) LKG: Landeskirchliche Kredit-Genossenschaft Sachsen eG (Dresden) ACREDOBANK (Bis 30.6.2000 SKB: Spar- und Kreditbank in der evangelischen Kirche in Bayern eG (Nürnberg, München, Neuendettelsau, Rummelsberg, Schwerin ) Katholische Banken: BBE: Bank im Bistum Essen eG (Essen) BKC: Bank für Kirche und Caritas eG (Paderborn) DKM: Darlehnskasse Münster eG (Münster) LIGA Spar- und Kreditgenossenschaft eG (Regensburg, Augsburg, Bamberg, Dresden, Eichstätt, München, Nürnberg, Passau, Regensburg, Speyer, Stuttgart, Würzburg) PAX-Bank e.G. (Köln, Aachen, Berlin, Erfurt, Essen, Mainz, Trier, Rom ) Auf die Einbeziehung von weiteren direkt kirchlichen Banken, die aber nicht zum Raum der beiden großen Amtskirchen gehören, soll verzichtet werden. Dabei handelt es sich u.a. um die: Spar- und Kreditbank Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden eG (Homburg v.d.Höhe), und die Spar- und Kreditbank des Bundes freier evangelischer Gemeinden eG (Witten). Ebenso das Missionssparinstitut der Steyler Missionare (St. Augustin), "die Bank mit doppelt guten Zinsen!", da ein Teil der Zinsen für die Missionsarbeit der Steyler Missionare gespendet wird. Alle haben die Rechtsform einer (steuerbegünstigten) eingetragenen Genossenschaft mit beschränkter Haftung (eG) und gehören dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. an. Fasst man unter dem Begriff Kirche auch ihre Werke und Zweckverbände, so ist eine elfte Bank (zu zwei Dritteln) noch als Kirchenbank anzusehen, die: BfS: Bank für Sozialwirtschaft AG (Berlin und Köln, Brüssel, Dresden, Erfurt, Essen, Hannover, Karlsruhe, Leipzig, Magdeburg, Mainz, München, Stuttgart) an deren Kapital die Caritas und das Diakonische Werk zu jeweils einem Drittel beteiligt sind. Bis auf die drei Zweigstellen im Ausland (Brüssel, Wien, Rom) liest sich die Liste der Niederlassungen und Zweigstellen wie das beinahe vollständige Verzeichnis der deutschen Bischofssitze. Schon darin zeigt sich die Besonderheit dieser Kirchenbanken, die teilweise schon sehr lange bestehen (PAX-Bank: 1917, ACREDO: 1922, LKG: 1925, DGM: 1927) und als Wirtschaftsverband oder Darlehns-Genossenschaft für kirchliche und karitative Rechtsträger gegründet wurden. Mit anderen Worten: Die Zahl der Mitglieder war von Beginn auf konfessionelle Körperschaften beschränkt, so dass sich ein großes Filialnetz erübrigte. Somit haben die Kirchenbanken seit ihrer Gründung eine Struktur, die von den deutschen Großbanken derzeit angestrebt wird: Die Beschränkung auf kapitalkräftige Großkunden und die Ausgliederung des kostenintensiven Massengeschäfts mit Kleinkunden. Auch wenn die Banken sich heute für kirchliche Mitarbeiter (auch ehrenamtlichen) als Mitglieder geöffnet haben, ist die institutionelle Struktur eindeutig. So hat die BBK (Bank im Bistum Essen) zwar nur 612 institutionelle Mitglieder (= 26,8 % aller 2.307 Mitglieder), die jedoch über 92,7 % aller Kundeneinlagen verfügen. Die Privatkunden haben eine durchschnittliche Einlage von DM 136.637, die institutionellen Kunden jedoch von DM 4.763.999.[2] Zudem operieren die Banken in gegeneinander abgegrenzten Arealen der Landeskirchen / Diözesen. So wurde den Kirchengemeinden in der Landeskirche Mecklenburg vom Kirchenamt in Schwerin untersagt, mit der EDG (Evangelische Darlehnsgenossenschaft, Kiel und Berlin) Geschäftsbeziehungen aufzunehmen.[3] Die bayerische ACREDOBANK (bis Juni 2000: SKB, Spar- und Kreditbank in der evangelischen Kirche in Bayern eG, Nürnberg) hatte in Schwerin bereits eine Niederlassung begründet. (Bis auf die Landeskirche in Sachsen, die seit 1925 eine eigene Kreditgenossenschaft besitzt, sind nach 1989 alle ostdeutschen Landeskirchen und Diözesen von westdeutschen Kirchenbanken ,übernommen' worden.) Aufgrund der Beschränkung auf Großkunden und dem Gebietsschutz bieten die Kirchenbanken ihren Mitgliedern ziemlich identische Konditionen: Keine Kontoführungsgebühren, keine Bearbeitungsgebühren und niedrigere Zinsen für Darlehen, bessere Verzinsung der Einlagen und jährlich 7 % Dividende auf die Geschäftsanteile. Die EDG erklärte, dass sie damit ihren Kunden in dreißig Jahren DM 443 Millionen erspart habe, die sie für Kontenführung und andere Zinssätze bei einer normalen Geschäftsbank hätten bezahlen müssen.[4] Entsprechend erfreuen sich die Kirchenbanken einer größer werdenden Beliebtheit, was sich z. B. in den Bilanzsummen von vier ausgewählten Banken im Vergleich von 1967 zu 2000 zeigt:
Für unsere Frage des Kapitalvermögens sind jedoch die Kundeneinlagen die relevante Information. Betrachten wir dafür die letzten vier Jahre von 1997 bis 2000 etwas genauer. Seit 1977 (DM 34,5 Milliarden Kundeneinlagen) erhöhen sie sich jährlich kontinuierlich um rund drei Milliarden Mark. (vgl. dazu die Übersicht auf der folgenden Seite). Der geringere Anstieg von 1999 auf 2000 täuscht allerdings, da in den Geschäftsberichten der Banken durchgehend beschrieben wird, dass die Mitglieder/Kunden in 2000 mit großer Vehemenz ihre internen Aktiendepots gefüllt hätten, deren Höhe für die Kirchenbanken jedoch bilanzunwirksam sind. Was auf den ersten Blick als Verringerung der Vermögensaufstockung aussieht ist also nur eine ,unsichtbare' interne Verlagerung der Vermögensaufstockung - bei sinkenden Kirchensteuereinnahmen einer armen Kirche. Nach verschiedenen Angaben in den Geschäftsberichten der Kirchenbanken bewegen sich die Kapitalanlagen ihrer Mitglieder in den (unsichtbaren) Depots auf 15 bis 20 Prozent ihrer Geldeinlagen. Damit erhöht sich das Kapitalvermögen bei den eigenen Banken um weitere DM 6,3 bis 8,4 Milliarden, also (in 2000) auf rund DM 50 Milliarden. Übersicht: Geldeinlagen bei den Kirchenbanken 1997 bis 2000 (in TDM)
Da die Kirchenbanken ihre Geschäftsberichte veröffentlichen, findet die Unterstellung, sie seien gegründet worden, damit die Kirchen besser verschweigen könnten, wie viel Kapitalvermögen sie dort angesammelt haben[5], keine Bestätigung. Wenn sie das wollten, führen sie ihre Konten bei einer normalen Geschäfts- oder der Postbank, da sie dort anonym bleiben. Da jeder konfessionelle Rechtsträger, also alle Kirchengemeinden, jeder Kirchenkreis und jedes karitative Werk oder Einrichtung frei ist, das Konto dort anzulegen, wo man will, sind die Kirchenbanken nur ein Ausschnitt von Bankverbindungen der Kirchen und ihren Einrichtungen. Eine zufällige Auswahl von dreizehn kirchlichen Einrichtungen zeigt, dass sie über neunzehn Konten verfügen, von denen aber nur sechs eine Bankverbindung mit einer Kirchenbank sind. Mit anderen Worten: Zwei Drittel der Konten kirchlicher Rechtsträger sind bei den DM 50 Milliarden Kundeneinlagen bei den Kirchenbanken nicht erfasst. Das lässt den Schluss zu, dass das unsichtbare Kapitalvermögen kirchlicher Einrichtungen sich um weitere DM 100 Milliarden erhöht, also insgesamt ein Kapitalvermögen in der Größenordnung von DM 150 Milliarden im Raum der Kirchen vorhanden ist. Dafür, dass diese Schätzung nicht ,aus der Luft gegriffen ist', zwei weitere Hinweise. Erstens: Für 1993 wird für die Zinserträge aus Vermögen nur der "verfassten Kirche" (also ohne Diakonie, Caritas, Verlage, Siedlungsgesellschaften, etc.) eine Summe von DM von 5,1 Milliarden angegeben.[6] Auf der Basis von durchschnittlich 4 % - Zinssatz bedeutet das ein Vermögen nur der "verfassten Kirche" von bereits DM 127,5 Milliarden. Zweitens: Der katholische Sozialethiker Johannes Hoffmann (Theologische Fakultät der Johann Wolfgang Goethe - Universität, Frankfurt am Main), der im Auftrag der Franziskaner Kriterien für ein ,Ethisch-ökologisches Rating' bei Aktienanlagen erarbeitete, schätzt die Summe, die Kirchen und kirchliche Einrichtungen zurzeit bei Banken angelegt haben, auf eine Größenordnung "im guten dreistelligen Milliardenbereich". Diese Schätzung "erscheint Herborg (Leiter der Finanzabteilung der Evangelischen Kirche) allerdings ,abenteuerlich'."[7] Wie wenig allerdings kirchliche Amtsträger über die Vermögenslage auch ihrer eigenen Organisation Bescheid wissen, darauf verweist die Antwort des EKD-Ratsvorsitzenden, Bischof Manfred Kock, der auf die Frage, ob die Kirchen angesichts der geringeren Kirchensteuereinnahmen nicht auf ihr Vermögen zurückgreifen könnten, antwortete: "Das Vermögen der evangelischen Kirche wird überschätzt. Wir verfügen nur über die uns gesetzlich zustehenden Rücklagen, die drei Monate reichen."[8] Das wäre etwa ein Kapitalvermögen von DM 4,5 Milliarden - während allein bei den evangelischen Kirchenbanken DM 22 Milliarden Kirchengelder liegen. Wusste er es nicht besser? Nach meinen Recherchen bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass dies wahrscheinlich zutrifft, denn eines der verblüffendsten Ergebnisse während meiner Recherche war die immer wieder feststellbare Tatsache, dass jeder Rechtsträger nur etwas über sich selber sagen konnte und kein zusammenfassender Überblick vorhanden ist. Allerdings ist auffallend, dass von der EKD zu anderen Vermögensbeständen Angaben veröffentlicht werden, die objektiv nicht stimmen. So wird in den aktuellsten statistischen Informationen der konfessionelle Grundbesitz im Mai 2001 mit Zahlen von 1984 ausgewiesen - womit verschwiegen wird, dass die Evangelische Kirche in den östlichen Bundesländern über rund das Doppelte dessen an Grundbesitz hinzu bekommen hat, was sie bisher in den westlichen Bundesländern besaß und damit rund zwei Drittel des Grundbesitzes der beiden großen Amtskirchen besitzt. Eine Frage, mit der sich ein Artikel im nächsten MIZ-Heft beschäftigen wird, denn die Zahlen für den evangelischen wie katholischen Grundbesitz in Deutschland sind sehr genau zu beziffern. (c) bei Carsten Frerk 1/2002 -------------------------------------------------------------------------------- [1] Hanspeter Oschwald, Vatikan - die Firma Gottes. München, Piper, 2000, S. 150. [2] Bank im Bistum Essen, Geschäftsbericht 2000, Seite 16 und 19. [3] Evangelische Darlehnsgenossenschaft eG, 1968-1998, 30 Jahre Erfolg einer Bank, S. 33. [4] Evangelische Darlehnsgenossenschaft eG, 1968-1998, 30 Jahre Erfolg einer Bank, S. 25. [5] So noch 1969 Klaus Martens, Wie reich ist die Kirche? Der Versuch einer Bestandsaufnahme in Deutschland, München, Moderne Verlags GmbH, 2. Auflage 1969, S.129 [6] Gerhard Besier, Konzern Kirche, Das Evangelium und die Macht des Geldes, Neuhausen-Stuttgart, Hännsler, 1997, Seite 26/27. [7] Der Tagesspiegel vom 1.3.2000 (Ethisches Investment). [8] FOCUS Nr. 49/1998 vom 30.1.1998 (Wir müssen Leistungen einschränken, FOCUS Gespräch mit dem EKD-Ratsvorsitzenden.) zurück zum Seitenanfang Kirche? Mehr als man glaubt. Rückläufige Steuereinnahmen, leere Kassen - so sieht das Fazit der Kirchen aus. Kurz vor Jahresende erschien im Alibri-Verlag eine ganz andere Bilanz, die belegt, dass die beiden Kirchen die reichsten Unternehmer der Bundesrepublik sind. Als getauftes Kind wächst man in die Kirche hinein und erlebt sie vor Ort als das Kirchengebäude und den Pfarrer während der Gottesdienste und beim Konfirmations- oder Kommunionsunterricht. Wenn man unterwegs ist, ständig eine der 30.000 Kirchen in Deutschland - der Horizont bleibt aber normalerweise auf diese Gebäude und die Theologen beschränkt. Nur wer sich aktiv darum kümmert wird merken, dass der alte Satz: "Von der Wiege bis zu Bahre: christliche Talare" immer noch stimmt. Man wird in einem konfessionellen Krankenhaus geboren, geht in einen entsprechenden Kindergarten, dann auf eine Bekenntnisschule und kann schließlich seine Lehre bei einem konfessionellen Wirtschaftsunternehmen absolvieren oder studiert an der katholischen Universität Eichstätt. Dann wird man einer der 1,35 Millionen konfessionellen hauptamtlichen Mitarbeiter in Deutschland, lässt sich in kirchlichen Einrichtungen weiterbilden, hat sein Gehaltskonto bei einer kirchlichen Bank, baut sein Haus auf einem kirchlichen Erbbaugrundstück oder bewohnt eine der 150.000 Mietwohnungen im kirchlichen Besitz. Im Fernsehen sieht man eine der zahlreichen Kirchensendungen und trinkt dazu Klosterbräu oder Wein von kirchlichen Weingütern. Als Kaffee, Tee oder Orangensaft darf es dann natürlich nur der von TransFair sein und beim Verreisen wohnt man dann in kirchlichen Familienferienstätten oder christlichen Hotels. Natürlich kann man auch auf die Malediven mit einem kirchlichen Reisebüro verreisen, während die Kinder im christlichen Zeltlager untergebracht werden. Kulturell ist man im Kirchenchor aktiv oder spielt die Posaume mit christlichem Zungenschlag und für das soziale Engagement wird man einer der 1,3 Millionen Ehrenamtlichen im Dritte-Welt-Laden, bei der Bahnhofsmission oder im Kirchenvorstand. Gut aufgehoben ist man dann noch in Frauenkreisen und schließlich in der Seniorenakademie oder im konfessionellen Altenheim, bis dann der Pastor oder Pfarrer die letzten Worte spricht. Die einzigen Wirtschaftsunternehmen, die nicht von der Kirche betrieben werden, sind Beerdigungsunternehmen und Bordelle. Konzern Kirche ? Die Existenz aller dieser Einrichtungen, Werke, Unternehmen wird nicht in Frage gestellt, doch es gibt die Auffassung - da alle diese Einrichtungen selbständige Rechtsträger sind - es schon allein deshalb noch nicht einmal eine Kirche als Gesamt-Organisation gibt. Die gegenteilige Auffassung wird allerdings auch von Bischöfen vertreten, die stolz von einem "Konzern Kirche" sprechen und damit nicht nur die "verfasste Kirche" meinen - das sind die Landeskirchen/Bistümer, Kirchenkreise/Dekanate und die Kirchengemeinden - sondern auch alles außerhalb dieser Kirche zu einer Gesamtorganisation zusammenfassen. Wir wollen uns nun nicht auf die juristischen Finessen einlassen, ob man die verschiedenen Rechtsformen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, eines eingetragenen Vereins, einer Genossenschaft, einer GmbH oder einer Stiftung als Gesamtheit zusammenfassen kann, sondern blicken einfach schlicht in das Adressenwerk der evangelischen Kirche und in das Adressbuch für das katholische Deutschland und da finden wir sie alle wieder: die Banken, Versicherungen, Siedlungsgesellschaften, Reisebüros. Also bleiben wir bei dem Konzern. Allerdings ist dieser Konzern nur von der Anzahl der 1,354 Millionen Mitarbeiter als solcher zu bezeichnen, denn von einem Konzern würde man nicht nur eine Konzernleitung und eine Konzernbilanz erwarten, sondern auch, das er alle seine Mitarbeiter selber bezahlt. Das tun die Kirchen und ihre Einrichtungen aber nicht. Nur 220.000 (oder 16 %) werden von der verfassten ,Amtskirche' bezahlt, 223.000 (oder 17 %) direkt aus staatlichen Steuermitteln, weitere 802.00 (60 %) aus öffentlichen Geldern der Kranken- und Pflegekassen sowie Sozialversicherungsträger und 109.000 (oder 8 %) finanzieren sich aus Spendengeldern oder eigener Wirtschaftstätigkeit. Kirche und Staat Laut Grundgesetz Artikel 140 besteht in Deutschland keine Staatskirche. 17 Milliarden DM haben die beiden Kirchen an Kirchensteuern eingenommen. Die gleiche Summe noch einmal aus Entgelten, Spenden, Zuschüssen und Zinsen aus Vermögen. Zu diesen 34 Milliarden legt der deutsche Staat noch zusätzliche 39 Milliarden DM darauf, indem er mit 19 Milliarden konfessionelle Einrichtungen und Tätigkeiten finanziert oder bezuschusst: konfessionelle Kindertagesstätten , Konfessionsschulen, Militärseelsorge, Ausbildung des theologischen Nachwuchses, Erteilung des christlichen Religionsunterrichtes. Weitere 20 Milliarden DM sind Einnahmen, auf die unser Staat zugunsten der beiden Kirchen verzichtet. Allein die volle steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Kirchensteuer von der Einkommensteuer bedeutet einen Einnahmeverlust von 6,8 Milliarden DM Steuereinnahmen. Die Kirchen (und ihre Werke und Einrichtungen) sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts von allen Steuern und Gebühren befreit. In diesen Summen sind das Diakonische Werk und die Caritas noch nicht berücksichtigt, die vollständig aus öffentlichen Geldern finanziert werden. Wo Kirche drauf steht, ist zwar immer Kirche drin, aber nicht immer von ihr bezahlt. Nun kann man einwenden, dass ein Teil dieser Kostenübernahmen dadurch begründet ist, dass es gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind, die jedem Träger erstattet werden. Dabei wird allerdings übersehen, dass die konfessionellen Einrichtungen ein "Kombiprodukt" anbieten: Nicht nur die pädagogische oder medizinische Versorgung, sondern gleichzeitig ist immer das religiöse Angebot der christlichen "Nächstenliebe" integraler Bestandteil, mit anderen Worten: Christliche Mission oder "Neuevangelisierung Deutschlands". Denn was viele nicht wissen, aus kirchlicher Sicht (beider Kirchen) gehört Deutschland zu den Missionsgebieten auf dieser Welt. Doch auch in der internationalen Mission findet dieser Etikettenschwindel statt. So wird das "Bischöfliche Hilfswerk Misereor", zu 49 Prozent aus Staatsgeldern, zu 42 Prozent aus Spenden der Bürger und nur zu 8 Prozent aus diözesanen Mitteln finanziert. Wo Kirche drin ist, muss nicht immer Kirche drauf stehen. Normalerweise sind konfessionelle Einrichtungen, Werke oder Unternehmen daran zu erkennen, dass sie sich "evangelisch" oder "katholisch" nennen. Daneben, und gerade im Wirtschaftsbereich, wird dieser Zusatz häufig "vergessen", so dass die konfessionelle Trägerschaft oder das konfessionelle Eigentum für Außenstehende nicht zu erkennen ist. Aus der Vielzahl dieser Unternehmen ein paar Beispiele. Die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH ist die größte der 51 katholischen Siedlungsgesellschaften und hat 75.000 Wohnungen und Häuser gebaut. 52.000 Einheiten wurden verkauft, was nach heutigen Preisen einen Umsatz von 12 Milliarden DM bescherte, und 23.000 befinden sich aktuell im Eigentum der GmbH. Gesellschafter dieser Firma sind die Erzbischöflichen Stühle zu Köln, Paderborn, Münster und Aachen sowie das Bistum Essen. Da die Bischöflichen Stühle eigene Rechtsträger sind, hat noch nicht einmal der Diözesanrat der Diözesen Einblick in die Finanzen und das Vermögen. Die DEFO (Deutsche Fonds für Immobiliensondervermögen GmbH) nennt sich selber "ein Spezialkreditinstitut im Konzerverbund der DG (Deutschen Genossenschaftsbank) für institutionelle Anleger." Tatsächlich ist es eine Kapitalanlagegesellschaft für Immobiliensondervermögen der evangelischen Landeskirchen (Fondsvolumen 2,5 Milliarden DM) und das konfessionelle Pendant zur Aachener Grundvermögen Kapitalanlagegesellschaft mbH, das seine Aufgabe darin sieht für katholische "kirchliche Vermögensträger eine Anlage von Substanzvermögen in Immobilien" zu realisieren. (Fondsvolumen ebenfalls 2,5 Milliarden DM.) Bei den Ökologischen Investmentfonds muss man schon die Abkürzungen kennen, um zu wissen, dass es sich bei dem KD Fonds Oeko-Invest, dem EKK Global Ethic Zertificat und dem KCD-Union Aktien Nachhaltig DJSG-Index um konfessionelle Fonds handelt. Bei der KD handelt es sich um die Bank für Kirche und Diakonie, EKK ist die Evangelische Kreditgenossenschaft Kassel und KCD ist ein Gemeinschaftsunternehmen aller elf Kirchenbanken mit der Bedeutung Kirche, Caritas und Diakonie. Auch im Handel bestehen derartige konfessionell-ökumenische Unternehmungen. Die Gepa (Gesellschaft zur Förderung der Partnerschaft mit der Dritten Welt) wurde 1975 vom Kirchlichen Entwicklungsdienst der EKD, dem katholischen Hilfswerk Misereor, den Jugendorganisationen beider Kirchen sowie von kirchlichen Basisgruppen gegründet und handelt selber mit Kaffee, Tee, Kakao, Schokolade, Zucker, Honig und Kunsthandwerk. Als die Gepa Anfang der neunziger Jahre erstmals rote Zahlen schrieb wurde der FAIRTRADE-Verein gegründet, der nur noch Handelskontakte vermittelt. Parallel dazu entstand TRANSFAIR (Verein zur Förderung des Fairen Handels mit der "Dritten Welt" e.V.), der sein kostenpflichtiges TRANSFAIR-Siegel vergibt. Obwohl inzwischen rund 40 Organisationen Vereinsmitglieder sind, sitzen im Vorstand immer ein Vertreter von Brot für die Welt und Misereor. Von der Gestaltung des Siegels bis zur Öffentlichkeitsarbeit wurde immer der Eindruck erweckt, es handele sich um ökologische Produkte. Intern gab es zwar schon seit Mitte der neunziger Jahre heftige Kritik an diesem ,Etikettenschwindel', doch TRANSFAIR beendete alle internen Diskussionen mit dem Hinweis, diese Forderungen seien eine Form des "Öko-Kolonialismus". Erst als eine Reportage des ZDF-Magazins Frontal in Ghana (Kakao-Anbau) recherchierte und über den Einsatz von Pestiziden sowie falsch geeichte Waagen berichtete und feststellte, dass TRANSFAIR mehr an Lizenzgebühren für das Siegel bekam als die Bauern vor Ort, bequemte sich die Organisation zuzugeben - nachdem sie in Gerichtsverfahren gegen das ZDF unterlegen war -, dass es sich bei dem Siegel um ein "Sozial-Siegel" handele. Das Kirchen-Puzzle-Spiel Die vehementeste Kritik von Seiten der Kirchen gegen das Buch begründet sich in der Auffassung, dass z.B. die genannten Wirtschaftsunternehmen gar nicht zur Kirche gehören würden und unzulässigerweise etwas zusammengezählt wird, was nicht zusammen gehört. Damit bestätigt sich allerdings nur meine Erfahrung, mit vielen aufgeführten Bespielen, dass von Seiten der Kirchen, je nach Absicht, die Zugehörigkeit von Organisationen zur (verfassten) Kirche mit großer Beliebigkeit gehandhabt wird. Manchmal gehören Diakonisches Werk, CVJM, Christoffel Blindenmission, Kirchentag, Siedlungsgesellschaften, etc. nicht zur Kirche, dann werden sie wieder - unter dem Motto: "Was wir doch alles für die Gesellschaft, die Kinder, die Jugend, die Notleidenden, tun" - schlicht und umfassend als Dienste und Werke der Kirche aufgelistet. Diese Aufsplitterung in diverse Rechtsträger hat dabei den großen Vorteil, dass immer dann, wenn es keine Probleme gibt, alle eine große Familie sind. Wenn jedoch etwas schief geht, ist das Zweigunternehmen schuld und muss die Folgen alleine tragen: Ende der Solidarität oder "gelebtes Christentum" pur, wenn es sich um die Finanzen handelt. (c) bei Carsten Frerk 2/2002 zurück zum Seitenanfang Die Finanzen in der Nordelbischen Landeskirche Die Frage nach dem Geld ist in Deutschland eine sehr intime Frage und sein Gehalt nennt man nur im engsten Freundeskreis. "Kirche und Geld" ist noch sensibler, da die Auffassungen gegensätzlicher kaum sein können. Einerseits schleuderte Martin Luther 1544 der Gemeinde entgegen: "Ihr undankbaren Bestien, Ihr seid den Schatz des Evangeliums gar nicht wert. Wenn Ihr Euch nicht besinnt (und den Zehnten an die Kirchen zahlt), will ich aufhören zu predigen, dass ich nicht Perlen vor die Säue werfe." Anders Dietrich Bonhoeffer, der 1944 anmahnte: "Die Kirche ist nur Kirche, wenn sie für andere da ist. Um einen Anfang zu machen, muss sie alles Eigentum den Notleidenden schenken." Fragt man die Kirchen heute nach ihren Finanzen, so lautet eine Standardantwort: "Die Kirche hat gläserne Taschen" - womit ihre Haushaltspläne gemeint sind. Bevor wir uns jedoch diesem sensiblen und umstrittenen Thema weiter nähern, müssen wir erst einmal den Begriff "Kirche" klären, um zu wissen, wovon die Rede ist. "Kirche" ist unterscheidbar und gleichzeitig in einem: 1. Eine Bekenntnisgemeinschaft ("ecclesia" = Gemeinde), 2. eine juristische Person (mit dem besonderen Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts"), 3. ein Steuerverband, und 4. Eigentümer, Besitzer oder Nießbraucher wirtschaftlicher Einrichtungen. Hinsichtlich des Rechtsstatus ist dann zu unterscheiden zwischen der "verfassten Kirche" (EKD, Landeskirchen, Kirchenkreise und Kirchengemeinden) und den Organisationen und Werken, die als eingetragene Vereine, GmbHs, Genossenschaften oder Stiftungen nicht Teil der (verfassten) Kirche sind. In diesem Sinn gehören Diakonisches Werk, "Brot für die Welt", Evangelischer Kirchentag, Evangelische Darlehnsgenossenschaft, etc. nicht zur evangelischen Kirche. Inhaltlich werden sie natürlich dazu gezählt, nicht nur von der verfassten Kirche (als Werke, Einrichtungen oder Zweckverbände) sondern auch von jedem Normalbürger, der von diesen Rechtsträgerschaften nichts weiß. Unter diesem Gesichtspunkt der Rechtsträger kann man einerseits die Position einnehmen: Es gibt überhaupt keine "Kirche", sondern nur eigenständige Rechtsträger, andererseits aber von einem "Konzern Kirche" sprechen und damit alle Organisationen und Einrichtungen, die irgendwie mit der Kirche zu tun haben, unter einem Dach zusammenfassen. In Nordelbien gibt es als "verfasste Kirche" eine Landeskirche, 27 Kirchenkreise und 664 Kirchengemeinden - und jeder dieser 692 Rechtsträger hat einen eigenen Haushaltsplan. Die Abfolge Land / Kreis / Gemeinde in der kirchlichen Ordnung ist nicht zufällig eine Parallele zur Untergliederung der staatlichen Gebietskörperschaften, sondern stammt noch aus der Zeit, als in den evangelischen Ländern die Kirchengemeinde identisch war mit der staatlichen Gemeinde. Als konfessionelle "Körperschaften des öffentlichen Rechts" sind die kirchlichen Rechtsträger allerdings nicht der staatlichen Aufsicht unterworfen, sondern haben das im Grundgesetz festgelegte Privileg, ihre inneren Angelegenheiten selbständig zu ordnen - mit eigener Rechtsetzung und Steuerhoheit, eigenem Mitarbeiterrecht und eigener Gerichtsbarkeit. Sie sind gleichsam ein ,Staat neben dem Staat' und die Parallelität zwischen Staat und Kirche zeigt sich nicht nur in einem vergleichbaren Beamtenrecht, sondern zum Beispiel auch darin, dass die Kirche (ebenso wie es im Öffentlichen Dienst geschieht), die Renten-Zusatzversorgung ihrer Mitarbeiter finanziert und es eine Arbeitsgemeinschaft der staatlichen und konfessionellen Zusatzversorgung gibt, so dass die Mitarbeiter zwischen Staat und Kirche als Arbeitgeber wechseln können und ihre Ansprüche jeweils mitnehmen. Während jedoch der Staatsaufbau in der Weisungsbefugnis von oben nach unten verläuft, ist jede Kirchengemeinde autonom. Das Strukturproblem zwischen der feingliedrigen "ecclesia" (bei der jeder sein Kirchengebäude - in dem man getauft wurde, geheiratet hat - behalten will) und einer kostengünstigeren großflächigeren Kirchenverwaltung zu lösen ist sicher eine der großen Zukunftsaufgaben, da die Gemeinden zwar gerne das ihnen zukommende Geld nehmen, sich aber sonst in nichts reinreden lassen wollen. Das Finanzgeschehen stellt sich in den Haushaltsplänen dar. Sind diese (im Prinzip) öffentlich zugänglichen Haushaltspläne aber die Finanzen der Kirche? Im engeren Sinne ja, da sie die Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Rechtsträgers auflisten. Im weiteren Sinne jedoch nicht, da wir uns nur auf Rechtsträger der verfassten Kirche beschränken und alle anderen Sonderhaushalte innerhalb dieses Bereichs nicht erfasst werden können. Vermögen wird zudem auch nur als Geldvermögen betrachtet, so dass alles weitere Vermögen (Immobilien, Grundbesitz) darin nicht vorkommt. Nehmen wir die Haushaltspläne nun einmal so, wie sie eben sind, müssten wir immer erst klären: Wer bezahlt was? Beispiele: Die Gehälter der Pastoren werden in Nordelbien zentral über die Kirchenkreise bezahlt und erscheinen nicht im Haushalt der Kirchengemeinden. Die gesamte Altersversorgung wird zentral über das Kirchenamt in Kiel abgewickelt. Zudem: Sind die Einnahmen nach ihrer Quelle aufgeschlüsselt oder pauschal in Gruppen zusammengefasst? Schauen wir also einmal in die "gläsernen Taschen" - wozu kirchlicherseits gerne aufgefordert und dann beklagt wird, dass sich nur so wenige dafür interessierten - dann liest man umfangreiche und detaillierte (also schnell langweilig werdende) Auflistungen von Einnahmen und Ausgaben. Auf jeder Ebene werden den unterschiedlichen Aufgaben entsprechend andere Gruppen gebildet. Die Kirchengemeinden gruppieren Einnahmen und Ausgaben nach: Allgemeine kirchliche Dienste, Besondere kirchliche Dienste, Kirchliche Sozialarbeit, Gesamtkirchliche Aufgaben, Rechtsetzung / Leitung / Verwaltung, Verwaltung des allgemeinen Finanzvermögens und Allgemeine Finanzwirtschaft. Für jeden Aufgabenbereich werden dann die Einnahmequellen detailliert aufgelistet, ohne dass es eine Übersicht gibt, die nach Kirchensteuern, Zuschüsse von Dritten, Einnahmen aus Vermögen, Gebühren und Entgelte, Kollekten und Spenden, etc. zusammenfasst. Die Angaben in den "gläsernen Taschen" sind also für einen Normalbürger ziemlich undurchsichtig und mussten für diesen Artikel jeweils zeitintensiv umgerechnet werden. Damit wird bereits deutlich, dass die Antwort auf die Frage: "Was geschieht mit Ihrer Kirchensteuer?" nicht nur zu kurz greift, sondern auch kaum zu beantworten ist, da sie nur einen Teil der Einnahmen ausmacht, die sich zudem bei jedem Rechtsträger unterschiedlich zusammensetzen. Beschränken wir uns als Beispiele auf acht der 692 Rechtsträger der verfassten Kirche Nordelbiens: Die Landeskirche, zwei Kirchenkreise und fünf unterschiedliche Kirchengemeinden. Die Nordelbische Landeskirche erstreckt sich auf die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg und ist der ,Dachverband' für (2001) insgesamt 2.233.740 Evangelisch-Lutherische Christen. Durch das Kirchenamt der NEK in Kiel werden die eingenommenen Kirchensteuern weiter verteilt. Der Kirchenkreis Stormarn ist der größte Kirchenkreis und die ,Mittelbehörde' für 50 Kirchengemeinden: 18 in Schleswig-Holstein und 32 im Hamburger Osten und Nord-Osten (ehemals preußisches Gebiet) mit insgesamt 253.474 Kirchenmitgliedern. Der Kirchenkreis Alt-Hamburg (das Hamburger Staatsgebiet vor dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937) koordiniert, berät und beaufsichtigt 80 Kirchengemeinden mit 217.980 Mitgliedern. Die Kirchengemeinde St. Petri ist eine der alten Hamburger Hauptkirchen mit 1.200 Plätzen und 95 Kirchenmitgliedern. Direkt an der Mönckebergstraße gelegen, hat sie 7 Tage die Woche jeweils 8 bis 10 Stunden geöffnet und unterhält ein Beratungs- und Seelsorgezentrum für jeden der dort Rat sucht, egal welcher Konfession. In dieser Funktion ist sie ,Kirche für die Stadt'. St. Nikolai, ebenfalls eine der fünf Hamburger Hauptkirchen, wurde nach der Kriegszerstörung im ,gut situierten Wohnviertel' am Klosterstern mit 730 Plätzen neu gebaut, hat 3.542 Mitglieder und ist bekannt für seine fünf Kirchenchöre und die Seniorenakademie. Die Frohbotschaftskirche befindet sich im strukturschwachen Dulsberg und hat 4.849 Mitglieder (28 % der Einwohner.) Seit 1991 als "sozialer Brennpunkt" anerkannt, d.h. staatlich unterstützt, hat sich die Situation verbessert. Die Gemeinde der Gnadenkirche am Rande des Karolinenviertels in St. Pauli-Nord sieht keine Chance, ihr Kirchengebäude und die Orgel zu erhalten. Die Hauptkirchen ziehen das öffentliche Interesse, alle Sponsoren und Spender auf sich, so dass die ,unbedeutenden' kleineren Kirchen das Nachsehen haben. Der Kirchenvorstand hätte nichts dagegen, wenn das Kirchengebäude sich über Nacht in Luft auflösen würde. In Schönnigstedt/Ohe ist die Ansgar-Kirchengemeinde eine ,typisch' ländliche Kirchengemeinde mit 1.441 Kirchenmitgliedern. Der Pastor predigt in zwei Kirchen, jeweils einen Sonntag in Schönningstedt und den anderen Sonntag in Ohe. Das reicht den Leuten. Von der Mitgliederzahl ist es die kleinste Kirchengemeinde in Stormarn, von der Fläche her die größte. Den Pastoren kennen die meisten Einwohner und so manche ,Sprechstunde' findet auf der Straße oder im Gasthaus statt. So unterschiedlich wie die Strukturen sind auch die Haushaltspläne, ihre Mittelherkunft und deren Verwendung. Das Brutto-Kirchensteueraufkommen wird (2002) in Nordelbien 394 Millionen € betragen. Nach der Kirchensteuerordnung werden davon Ansprüche und Verrechnungen in Höhe von rund 62 Millionen € abgezogen (Staatliche Verwaltungskosten, Ausgleichszahlungen an andere Kirchen, Rückstellung für innerkirchliches ,Clearing', etc.). Im Vorwegabzug werden dann 54 Mio. € für die zentrale Altersversorgung der Mitarbeiter und weitere 38 Mio. € für Gemeinschaftsaufgaben der Nordelbischen Kirche abgezogen. Damit sind u.a. die Überweisungen an die EKD (z.B. für die Ostpfarrerversorgung), an den Kirchlichen Entwicklungsdienst, an Partnerkirchen in Europa sowie an das Evangelische Missionswerk berührt. Bei der Nordelbischen Kirche bleiben somit aus dem Kirchensteueraufkommen übrig: 240 Mio. €, die in einem Schlüsselverhältnis von 16,7 % (oder 40 Mio. €) beim Kirchenamt in Kiel verbleiben, 82, 3 % gehen an die 27 Kirchenkreise (197 Mio. €) und 1 % (2,4 Mio. €) bleibt in einem zentralen Sonderfonds. Die Kirchenkreise erhalten entsprechend ihrer Mitgliederzahl vom Kirchenamt in Kiel unterschiedliche Schlüsselzuweisungen aus der Kirchensteuer. Im Kirchenkreis Stormarn sind es rund 23 Mio. €, in Alt-Hamburg 20 Mio. €. Generell behalten die Kirchenkreise 18 Prozent der zugewiesenen Mittel für ihre eigenen Aufgaben und 82 Prozent werden an die Kirchengemeinden weiter geleitet. Davon werden allerdings vorher die Pastorengehälter abgezogen, die der Kirchenkreis zentral bezahlt, so dass nach den Haushaltsplänen rund 55 Prozent der Kirchenkreismittel bei den Gemeinden ankommen. Rechnet man aber diese verschiedenen Vorwegabzüge und Prozentsätze zusammen, so kommen von den gesamten Kirchensteuereinnahmen Nordelbiens nur ein gutes Viertel (26,5 %) bei den Gemeinden direkt an. Um jetzt die Unterschiedlichkeit zwischen den Kirchengemeinden zu veranschaulichen, sind die Haushaltspläne nach vergleichbaren Einnahme- und Ausgabegruppen umgerechnet worden. St. Petri erhält zwar 137.500 € aus Kirchensteuermitteln, dass sind aber nur 11 Prozent der Einnahmen. Hätte es nicht ein Spendenaufkommen von 67.000 € und Einnahmen aus der Vermietung der Immobilien, insbesondere des Petri-Hauses, von 393.000 €, es könnte weder der Küster beschäftigt werden, noch die Zuschüsse für die Kirchenmusik aufgebracht werden. Ebenso sind die Ausgaben für die Baumaßnahmen von 514.000 € nur zur Hälfte durch projektbezogene Zuweisungen und der Entnahme zweckgebundener Rücklagen abgedeckt. In dieser besonderen Problemstellung der Baumaßnahmen sind von dem 1,2 Mio. € Haushalt in 2001 auch nur 25 Prozent Personalkosten (ohne die Pastorengehälter). Für St. Nikolai sind die Schlüsselzuweisungen der Kirchensteuer von 105.300 € ebenfalls nur 7 Prozent der Einnahmen. Aus Spenden, Förderkreisen und Fördervereinen stammen 300.000 € (20 %) und aus der Vermietung von Kirche, Gemeindehaus und Parkplatz sowie aus Zinseinnahmen kommt der Löwenanteil der Einnahmen mit 587.000 € (= 39 %). Die Kirche ist noch gut intakt (für den Turm hat sich Hamburg verpflichtet zu sorgen), so dass die Personalkosten dieser überaus aktiven Gemeinde sich auf 576.000 € belaufen, was 38 Prozent der Ausgaben entspricht. Ganz anders ist es bei der Gnadenkirche, deren Kirchensteuerzuweisung von 104.000 € nur noch durch Zinseinnahmen von 30.000 € ergänzt werden. Weitere nennenswerte Einnahmen kann die Gemeinde nicht erzielen. So sind bei den Ausgaben 60 Prozent Personalkosten (umgerechnet 1,84 Vollzeitstellen, die sich vier Mitarbeiter teilen müssen). Die Frohbotschaftskirche in Dulsberg erhält 108.000 € aus Kirchensteuermitteln, die 30 Prozent der Einnahmen ausmachen. Den Löwenanteil der Einnahmen beruht auf Zuschüssen, da z.B. das Begegnungszentrum (in Trägerschaft der Kirche) staatlich finanziert wird. Entsprechend der Aktivitäten belaufen sich die Personalkosten auf 48 Prozent der Ausgaben. In Schönnigstedt/Ohe wurden die Sonderzuweisungen des Kirchenkreises für die Flächenbetreuung gestrichen und damit konnte die Stelle des Diakons nicht weiter finanziert werden. Neben dem Pastorengehalt erhält die Gemeinde 76.400 € aus Kirchensteuermitteln (58 % der Einnahmen). Die Personalausgaben (ohne Pastor) liegen bei 43,8 Prozent der Ausgaben und 23 Prozent der Ausgaben (30.000 €) gehen in die Erhöhung der Rücklagen. Für alle Kirchengemeinden geht man (unter Einbeziehung der Pastorengehälter) durchschnittlich von 50 Prozent Einnahmen aus der Kirchensteuer und 50 Prozent aus Spenden, Entgelten, Zinsen, etc. aus. Wie sehr bei den einzelnen Gemeinden diese Zahlen davon abweichen haben die fünf Beispiele verdeutlicht. Entscheidend für die Finanzen wird immer mehr der Einfallsreichtum der Pastoren und Kirchenvorstände, zusätzliche Einnahmen zu erwirtschaften. Die Möglichkeit dafür sind entsprechend der Bevölkerung der Kirchengemeinden sehr unterschiedlich. Ebenso unterschiedlich, wie die Zuweisungen aus den Kirchensteuern und den weiteren Einnahmen(möglichkeiten) der Kirchengemeinden ist die Höhe ihrer Rücklagen: Zahlen, die in den Haushaltsplänen offen ausgewiesen werden, über die aber nicht gerne gesprochen wird. Das legitime Selbstverständnis, sowie die haushälterische Notwendigkeit für Baumaßnahmen, Mitarbeiterversorgung, etc. der kommenden Jahre Rücklagen zu bilden, trifft auf die Forderung, dass diese Rücklagen doch besser für die Armutsbekämpfung in Deutschland und der Welt verwendet werden sollten. Die bereinigten Rücklagen (also abzüglich der Schuldenaufnahmen) reichen von rund 232.000 € in Dulsberg, 335.000 € in Schönningstedt, 591.000 € bei der Gnadenkirche, 767.000 € in St.Petri, 2,2 Mio. € in St. Nikolai (von denen aktuell 1,7 Mio. € für den Neubau eines Gemeindehauses verbraucht werden), 5 Mio. € in Alt-Hamburg, bis zu 8,8 Mio. € im Kirchenkreis Stormarn. Die Landeskirche verfügt über weitere 33 Mio. € eigene Rücklagen, 130 Mio. € Treuhandvermögen, sowie 471 Mio. € Sondervermögen für die Altersversorgung, was nach Abzug der 19 Mio. € Schuldenaufnahme ein Geldvermögen von 615 Mio. € bedeutet. Kehren wir nun zum "Konzern Kirche" zurück. d.h. der Einheit aller "verfassten", diakonischen und weiteren konfessionellen Rechtsträger. Bei der Kirchenbank in Kiel, der Evangelischen Darlehnsgenossenschaft e.G., liegen (in 2000) rund 3,9 Milliarden € Geldeinlagen kirchlicher und karitativer Rechtsträger. Nimmt man davon zwei Drittel als nordelbischen Anteil an (die EDG ist auch noch in Berlin, Mecklenburg und im Baltikum tätig), so wären das rund 2,6 Milliarden € konfessioneller Rücklagen in Nordelbien. Da nur rund ein Drittel der konfessionellen Rechtsträger ein Konto bei der Kirchenbank in Kiel hat, wird der tatsächliche Betrag deutlich höher sein. Als der Hamburger Senat sich im vorigen Jahr bereit erklärte, die konfessionellen Kindertagesstätten finanziell stärker zu fördern und alle neuen Plätze komplett zu finanzieren, war der Artikel im Hamburger Abendblatt eingeleitet mit dem Satz: Der "Streit zweier Armer" ist beigelegt. Der eine Arme ist bekannt: Hamburg hat rund 25 Milliarden € Staatsschulden. Wer war der andere "Arme"? Die Frage, warum in der Öffentlichkeit dieser Eindruck besteht und wer ihn erzeugt hat, ist sicher eine Streitfrage. Unstrittig falsch ist jedoch die kirchliche Behauptung, sie hätte (in ganz Deutschland) 600.000 Mitarbeiter zu bezahlen, denn für den "Konzern Kirche" und dem grundgesetzlichen Privileg, die eigenen Angelegenheiten selbst zu ordnen, muss abschließend erwähnt werden, was in den Haushaltsplänen nicht erscheint. Gar nicht erscheinen die staatlichen Aufwendungen für grundsätzlich kircheneigene Aufgaben wie die Finanzierung der Ausbildung des eigenen pastoralen und diakonischen Nachwuchses an Universität und Fachhochschulen. Die Militärseelsorge wird vom Bund, die Anstaltsseelsorge, Konfessionsschulen und die konfessionellen Kindertagesstätten von den Ländern und Kommunen bezuschusst. Auch der konfessionsgebundene Religionsunterricht, der zu den sogenannten "res mixta" zwischen Staat und Kirche zählt - wobei die Kirche die Inhalte bestimmt sowie die Lehrerlaubnis erteilt und der Staat bezahlt - wird nur in den staatlichen Haushaltsplänen aufgelistet: In Hamburg und Schleswig-Holstein zusammen sind es rund 58 Millionen € für den evangelischen Religionsunterricht. Auch die Aufwendungen für alle diakonischen Einrichtungen, die nach nordelbischen Auffassung integraler Bestandteil kirchlicher Arbeit sind, werden sich nicht in den Haushaltsplänen der verfassten Kirche finden, denn sie sind weitestgehend aufgrund von Kosten-/ Pflegesätzen der Sozialversicherungsverträger bzw. des Staates finanziert. Insgesamt lässt sich für den "Konzern Kirche" feststellen, dass von allen kirchlichen Aufgaben und Einrichtungen rund 10 Prozent aus den Kirchensteuern finanziert werden, weitere 10 Prozent durch eigene Einnahmen aus Entgelten, Spenden, Zinsen und Erträgen aus Vermögen sowie 20 Prozent über staatliche Finanzierungen und 60 Prozent über Kosten- und Pflegesätze von Sozialversicherungsträgern bzw. staatlichen Zuschüssen. Im Unterschied zur Wirtschaft, die ihre finanziellen Leistungen betont und die damit verbundenen menschlichen Probleme (Stress, Arbeitslosigkeit) gerne verschweigt, wird im kirchlichen Bereich stets das Sorgende, Menschliche und Soziale betont und die finanzielle Seite, wer was tatsächlich bezahlt, meist nicht erwähnt. Es ist sicherlich eine große Aufgabe für die kirchliche Öffentlichkeitsarbeit, hier mehr öffentliche Transparenz zu schaffen. (c) bei Carsten Frerk 2/ 2002 zurück zum Seitenanfang Das unbekannte Vermögen der Kirchen Grundbesitz und Immobilien der beiden großen Konfessionen in Deutschland. Ob man es glaubt oder nicht, die beiden großen Kirchen in Deutschland wissen (angeblich) tatsächlich selber nicht, über welches Vermögen sie an Grundbesitz und Immobilien verfügen. Das liegt nicht nur an der Vielzahl der eigenständigen Rechtsträger, d.h. Besitzer, die auf jede Form von Zentralismus empfindlich reagieren, sondern auch schlicht daran, dass in den kirchlichen Haushaltsplänen unter Vermögen nur das Geldvermögen verstanden wird. Grundbesitz und Immobilien werden nicht benannt oder bewertet, sondern tauchen nur in den Erträgen aus Vermögen (z.B. Mieteinnahmen) auf. Für eine zusammenfassende Darstellung werde ich mich mit mehreren Facetten des konfessionellen Besitzes beschäftigen. Neben den verfassten Kirchen sind es die Ordensgemeinschaften, die Siedlungsgesellschaften, die Immobilienfonds der beiden Kirchen, die Familienferienstätten und schließlich die Wohlfahrtsverbände. In der gebotenen Kürze kann allerdings auf die umfangreichen Berechungen der verschiedenen Bewertungen noch nicht einmal ansatzweise eingegangen werden. Dargestellt sind entsprechend nur die Ergebnisse der Recherche. Grundbesitz Von den beiden verfassten Kirchen hat nur die EKD eine Übersicht über ihren Grundbesitz und ihre Immobilien, allerdings sind die neuesten Zahlen von 1984. Dabei wurden zwar die Flächen und Gebäude gezählt aber nicht bewertet. Über den katholischen Grundbesitz gab es bisher nur Schätzungen. Zufällig stieß ich bei meiner Recherche auf einen Hinweis zur letzten offiziellen Zählung des konfessionellen Grundbesitzes in Deutschland an Land- und Fortwirtschaftlichen Flächen - aus dem Jahre 1937[1]. Diese Zählung stellte sich als sehr brauchbar heraus, da die Grenze zur DDR sich weitgehend an den alten Reichsländern orientierte. Die erste EKD-Statistik von 1962 für die (alte) Bundesrepublik weist für die verfasste evangelische Kirche 125.500 ha an Land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz aus, was der Zahl von 1937 für das identische Gebiet von 125.181 ha sehr genau entspricht. Damit war auch das Grundeigentum der verfassten katholischen Kirche bekannt, denn wenn die evangelischen Zahlen stimmten, dann durfte das auch für die 150.969 ha katholischen Grundbesitzes an Land- und Forstwirtschaft im Westen zutreffen. Ausgehend von diesen konkreten Basiszahlen sind dann allerdings teilweise wieder Schätzungen anzusetzen, da weitere Zahlen für den katholischen Bereich nicht bekannt sind. Von 1962 bis 1984 hat sich der Grundbesitz im Bereich der EKD um 8.000 ha erhöht und dabei insbesondere der bebaute Grund von 7.000 ha auf 9.460 ha.
Da die EKD auch im Jahr 2001 noch die Zahlen aus 1984 veröffentlicht, muss für die Frage des Grundbesitzes in der ehemaligen DDR auf eine interne EKD-Statistik (aus dem Jahr 1947) zurückgegriffen werden, die unter Berücksichtigung der Grenzziehungen den konfessionellen Grundbesitz in der damaligen SBZ mit 208.525 ha (evangelisch) und 10.975 ha (katholisch) beziffert.[2] Da der konfessionelle Grundbesitz in der DDR nicht angetastet wurde, kann man davon ausgehen, dass er in dieser Größe erhalten geblieben ist. Von den Ausgangsverteilungen ausgehend und unter Hinzurechnung der bebauten Flächen und der Friedhöfe sowie der Veränderungen von 1962 auf 1984 ergibt sich nach der Wiedervereinigung ein Grundbesitz der evangelischen Kirche von insgesamt 432.000 ha und der katholischen Kirche von 241.000 ha. Für die verfassten Kirchen sind somit aktuell rund 65 Prozent im Besitz der evangelischen Kirche. Von einem seriösen Autor[3] wurde der katholische Grundbesitz 1969 auf 350.00 ha geschätzt. Unter Berechnung der zeitlichen Veränderungen und Herausrechnung der verfassten katholischen Kirche ergeben sich damit weitere 151.000 ha für den zweitgrößten Grundbesitzer im katholischen Raum, den Ordensgemeinschaften. Insgesamt befinden sich demnach (1990) rund 825.000 ha im konfessionellen Besitz, was einem Anteil von 2,3 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands entspricht. Nach differenzierter Berechnung von Nutzungsflächen und Durchschnittspreisen ergibt sich als Bewertung des Grundbesitzes:
Immobilien A) Verfasste Kirche: Nach einer Übersicht der EKD befinden sich im Besitz der evangelischen Kirche 75.062 Immobilien. Gehen wir für die katholische Kirche von der gleichen Größenordnung aus, handelt es sich also um rund 150.000 Gebäude in Deutschland. Dabei handelt es sich um rund 33.350 Kirchen, 30.500 Pfarrhäuser und 22.000 Gemeindezentren/-häuser. Weitere 23.000 Gebäude sind Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Büchereien, etc. im kirchlichen Eigentum. In dieser Summe sind rund 41.000 Gebäude nicht enthalten. Dabei handelt es sich um die Akademien, Tagungshäuser, Verwaltungsgebäude, Wohn- und Geschäftshäuser im Eigentum der Kirchen, die einen Mindestwert von weiteren rund € 42.000.000.000 darstellen. Der jeweilige Wert beträgt als Gesamtsumme:
In diesem Zusammenhang wird bereits deutlich, dass der ständige Verweis kirchlicher Amtsträger auf die Gottesdienststätten als Immobilien noch nicht einmal die halbe Wahrheit ist. B) Ordensgemeinschaften: In den vergangenen dreißig Jahren wurden 4.300 Niederlassungen der religiosen Orden aufgegeben, d.h. verkauft, verpachtet oder an andere konfessionelle Träger verschenkt. Für die bestehenden 3.590 Klöster / Niederlassungen ist ein Immobilienwert von rund € 4,9 Mrd. anzusetzen. Von den geistlich anerkannten Orden ist der Deutsche Orden inzwischen in wirtschaftliche Turbulenzen geraten, während die stabilen Johanniter und Malteser es zusammen auf einen Immobilienbesitz von € 544 Millionen bringen. C) Siedlungswerke: Von 1948 bis 1998 haben die 51 katholischen Siedlungsgesellschaften insgesamt 361.500 Eigenheime und Wohnungen in Deutschland gebaut, von denen 252.000 verkauft wurden und 109.500 sich aktuell noch Eigentum der Gesellschaften befinden. Die 6 evangelischen Siedlungswerke haben 84.294 Wohnungen gebaut, von denen sich aktuell noch 18.124 im eigenen Bestand befinden. Der eigene Wohnungsbestand bedeutet einen aktuellen Marktwert von rund € 14.674.000.000 Das Stammkapital und die Rücklagen belaufen sich zusammen auf insgesamt € 3.024.600.000 D) Immobilienfonds: Beide verfasste Kirchen verfügen über Kapitalanlagegesellschaften, die in Immobilien (als Sondervermögen) investieren. Vorwiegend handelt es sich um Geschäftsimmobilien in guten City-Lagen deutscher Großstädte. Die katholische Aachener Grundvermögen verfügt über einen Immobilienbestand im Wert von € 1,23 Mrd. und die evangelische DEFO über einen Bestand im Wert von € 1,28 Mrd., zusammen also € 2,51 Milliarden. E) Familienferienstätten: Beide Kirchen und die ihnen zugeordneten Verbände betreiben in Deutschland zahlreiche Familienferienstätten: 75 evangelische (davon 26 durch den CVJM) und 46 katholische (davon 15 in der Trägerschaft des Kolpingwerkes). Aufgrund differenzierter Einzelbewertung stellen sie ein Immobilienvermögen von rund € 222 Millionen dar. F) Wohlfahrtsverbände: Die Caritas betreibt (1999) in Deutschland insgesamt 26.063 Einrichtungen, das Diakonische Werk (1998) weitere 30.139 Einrichtungen. Eine vorsichtige Einzelbewertung beläuft sich für die Immobilien auf insgesamt € 59.560.000.000 und des Grundbesitzes auf weitere € 6.643.000.000. G) Weiteres: Im Hinblick auf das Kirchen-Puzzle, d.h. der Frage, was gehört alles zu den konfessionellen Bereichen und was nicht, wären sicherlich noch die konfessionellen Verbände erwähnenswert (Kolpingwerk, Schönstatt-Bewegung, Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, Christliches Jugenddorfwerk u.a.m.) und die Vielzahl kirchlicher Stiftungen, die über teilweise umfangreichen Grundbesitz und Immobilien verfügen. Bei der Vielzahl der Verbände und ihrer Einrichtungen sowie der rund 25.000 kirchlichen Stiftungen war es mir allerdings nicht möglich, sie auch nur annähernd differenziert nach diesen beiden Gesichtspunkten zu erfassen und zu bewerten. <> Zusammenfassung Da es sich in diesem Artikel nur um das Vermögen handelt soll auf eine Darstellung der aus diesem Vermögen erzielten Einnahmen (z.B. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen) verzichtet werden. Für das Vermögen sind nun zu unterscheiden zwischen dem Grundbesitz und den Immobilien die zwar prinzipiell auch verkäuflich sind, aber zum Wesenskern der Kirchen gehören und somit nur bedingt frei verfügbar sind, und dem frei kapitalisierbaren Vermögen. An Gottesdienststätten und dem Grund und Boden auf dem sie stehen sind als Wert vorhanden € 169.542.670.000 (€ 170 Mrd.). Allerdings muss an dieser Stelle sehr deutlich darauf verwiesen werden, dass es sich bei dem immer wieder proklamierten Grundsatz "Eine Kirche kann man nicht verkaufen", um einen Mythos handelt. Sowohl historisch wie aktuell wurden und werden Kirchengebäude umgewidmet, vermietet und verkauft. Es ist sowohl aus theologischer wie kirchenrechtlicher Sicht kein Problem, eine Kirche zu entwidmen. Die "Ecclesia" ist die Gemeinde der Menschen und eben nicht das Gebäude. Auch wenn es den einfachen Christen schaudert, weil er das Gebäude emotional belegt hat (als Ort der Taufe, der Heirat,...), die Tatsachen sind eben andere. An ,ohne Entwidmung', also profanen kapitalisierbarem Grundbesitz und Immobilien, sind es für die beiden Kirchen und ihre Verbände € 196.658.000.000 (€ 197 Mrd.) - ohne die bereits genannte Berücksichtigung der Vielzahl konfessioneller Verbände und ihres Eigentums. Hinsichtlich dieser Relationen ist es schon erstaunlich, dass die Amtsträger der Kirchen zwar stets sehr genau wissen, wie hoch der sie (angeblich) erdrückende Erhaltungsaufwand für ihre Gottesdienststätten ist (und für den sie dann gerne, mit dem Argument, es sei allgemeines Kulturgut, die Allgemeinheit in die Pflicht nehmen, ohne es allerdings einer allgemeinen Nutzung zugänglich zu machen) aber angeblich keine Kenntnis davon haben, über welche weiteren Werte sie an Grundbesitz und Immobilien verfügen. Eine Aussage, von der ich immer mehr überzeugt bin, dass sie schlicht nicht stimmt. Jede Kirchengemeinde kann zum Beispiel ziemlich genau beziffern, welchen Wert ihr nicht bebauter ,Acker' im Wohngebiet nach den ortsüblichen Preisen hat. Warum der Wert nicht ausgewiesen wird hat m. E. zwei Gründe. Zum einen ist es nach dem kirchlichen Vermögensrecht den Kirchengemeinden verboten, Grundbesitz, Immobilien und weitere Vermögenswerte (Kunstgegenstände) ohne Erlaubnis der Kirchenkreise / Dekanate zu verkaufen. Zum anderen stellen die Kirchen seit ihrem Bestehen, ihr Vermögen zur ,toten Hand', d.h. sie horten es und denken nicht daran, es wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück zu bringen. (Darauf basierten im Mittelalter die ,Amortisationsgesetze' (a mortir = ertöten), die den Kirchen den weiteren Vermögenserwerb verboten.) Dieser Grundsatz wird auch heute beibehalten, indem auf hohem Niveau über sinkende Einnahmen gejammert, das Vermögen aber nicht oder nur marginal kapitalisiert wird. Diese Situation schildert am besten ein ,Insider', der Kölner Generalvikar Feldhoff, indem er schrieb: "Ich bin schon dagegen, daß man die Finanzsituation als schlecht bezeichnet. Die Schwierigkeit, ist mit weniger auszukommen. Das fällt reichen Leuten auch schwer. Ich sage immer, es ist die Schwierigkeit zu entscheiden, ob man das Zweithaus in der Schweiz oder in der Eifel aufgibt, eins muß man. Und in dieser dramatischen Situation befinden sich die Kirchen."[4] (c) bei Carsten Frerk 4/2002 -------------------------------------------------------------------------------- [1] Wirtschaft und Statistik, 1940, Heft 3, Seite 247 f. [2] Mona Langen: "Evangelischer Wohnungsbau in Bayern. Innerkirchliche Diskussion und Durchführung bis 1957." Neustadt, 1997, S. 45-49. [3] Klaus Martens: "Wie reich ist die Kirche? Der Versuch einer Bestandsaufnahme in Deutschland." München, 1969, S. 145. [4] In ZDF, Zur Zeit, 31. Mai 1998; zitiert nach: http://www.kirchensteuern.de zurück zum Seitenanfang |
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